Daten zur Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Burgberg (Vurpar)
Der Ort

Quelle: Archiv des Bezirkskonsistoriums Hermannstadt

 

1296 Erste urkundliche Erwähnung unter dem Namen „Villa Heoholm“. Die Burgberger kauften von Adligen aus Kaltwasser für 20 Silbermark eine Bergeshöhe, die für die Anlage einer Burg geeignet ist. Bisher gehörte diese Bergeshöhe zur benachbarten Adelsbesitzung Bell. Dazu gehörte auch ein Landgebiet und Wald, neben der Bergeshöhe gelegen, die ebenfalls gekauft wurden. Die Burgberger sind bei diesem Kauf durch Gref Andreas vertreten. Auf der erwähnten Bergeshöhe, „Stiebrig“ genannt, stand die „Radeburg“.

 

1308 Gref Nikolaus Blavus von Burgberg huldigt als Vertreter der Sieben Stühle dem König Otto. Bald darauf ist er als Königsrichter von Hermannstadt erwähnt.

 

1317 Gref Nikolaus Blavus von Burgberg erwirkt, als Vertreter der Sieben Stühle, von König Karl Robert die Bestätigung des Andreanums.

 

1337 Erste Erwähnung des deutschen Namens „Portperk“. Pleban Nikolaus von „Portperk“ ist unter den Pfarrern aufgezählt, die zur Hermannstädter Probstei gehören und päpstliche Steuern abführen.

 

1349 Die Grefen Nikolaus und Michael von „Boreperg“, Söhne des Grefen Blavus, sind in der Versammlung der „Sieben Stühle“ vertreten.

 

Um 1355 Die Sieben Stühle schlichten durch eine Hattertbegehung einen Streit zwischen Rothberg und Burgberg. Ein umstrittenes Waldgebiet wird den Rothbergern zugesprochen. Weiterhin werden die Burgberger verpflichtet, den Rothbergern für bestimmte Grundstücke Pacht zu zahlen. Diese hatten die Vorfahren der Burgberger von den Rothbergern gekauft und dürfen nun durch die Rothberger von den Burgbergern zum selben Preis wieder zurückgekauft werden.

 

1377 Wieder liegt ein Gerichtsurteil vor, in dem abermals durch die Sieben Stühle den Rothbergern ein zwischen den Dörfern Rothberg und Burgberg gelegenes Waldstück zugesprochen wird.

 

1380 Streit zwischen Rothberg und Burgberg wegen der Gundolfmühle und dem dazugehörigen Grund und Wasser. Da die Burgberger zu einem Schwur bereit sind, spricht die an Ort und Stelle versammelte Stuhlsversammlung des Hermannstädter Stuhles den strittigen Besitz denselben zu. Als jedoch Abgesandte der Stuhlsversammlung zusammen mit Gref Andreas von Burgberg und Gref Nikolaus von Rothberg die Angelegenheit vor den katholischen Bischof Gobel nach Weissenburg brachten, warf dieser das gefällte Urteil um und sprach die strittigen Gebiete den Rothbergen zu. Burgberg erhält gleichzeitig die Erlaubnis zum Bau einer Mühle. Aus dieser Urkunde ist auch nachweisbar, dass Burgberg eine Gemeinde des Hermannstädter Stuhles gewesen ist.

 

1404 Die Gemeinde ist im Stuhlsgericht sowohl durch ihren Grefen Laurentius als auch durch ihren Hann vertreten.

 

1413 Die Vertreter der Gemeinde beklagen sich beim Hermannstädter Rat, dass Gref Andreas von Burgberg die Gemeinde in der freien Benützung ihrer Mühlen und Fischteiche störe und den vierten Teil aller Einkünfte aus denselben fordere. Da der Gref seine Rechtsansprüche nicht nachweisen konnte, sprach der Rat den Burgbergern das Recht zu, unbehindert Fischteiche und Mühlen zu besitzen.

 

1425 Ein Zehntstreit zwischen Pleban Georg von Burgberg und Nikolaus, dem Pleban von Bell, entscheidet das Schelker Kapitel zugunsten des Georg. Unter den Zeugen werden von Burgberg der Hann Johannes „Spekmar“ und der Kirchenvater Martin „Speckmar“ erwähnt. Es ist erwähnenswert, dass der Familienname Spakmer noch im 20 Jahrhundert in Burgberg feststellbar ist.

 

1443 VII 23 Es ist urkundlich nachweisbar, dass die Sachsen von Burgberg sich wegen Hattertgebieten im Streit befinden mit den Adligen von Bell und Kaltwasser. Woiwode Johann von Hunyad verbietet den Adligen die Burgberger im Besitz der strittigen Hattertgebiete zu stören und fordert sie auf, ihre Ansprüche vor dem Woiwodengericht zu beweisen.

 

1454 - 1456 Zwischen den adligen Besitzern von Bell und der Gemeinde Burgberg wird ein Hattertrechtsstreit geführt. Die Adligen behaupten einen Eichenwald samt Acker- und Wiesengrund einst den Burgbergern verpfändet zu haben, der innerhalb der Grenzen von Oberbell sich befände. Nun wollten sie dies Pfand von den Burgbergern zurücklösen. Diese wollen die Pfandsumme nicht annehmen und behaupten, dass das beanspruchte Gebiet von ihnen gekauft worden sei und ihnen gehöre. Schließlich einigt man sich, das Urteil des siebenbürgischen Protonotars beidseitig anzuerkennen. Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit kommt es auch zu Gewalttaten. Als die Burgberger die strittigen Wiesen mähen wollen, werden sie beraubt und 4 Männer werden verletzt. Gemähtes Gras wird von den Adligen eingeführt und 10 Schweine werden getötet. Sogar beim König klagen die Vertreter der Sieben Stühle, dass Adlige sich Burgberger Besitz angeeignet hätten. Schließlich wird vom Protonotar zwischen Oberbell und Burgberg eine neue Grenzziehung vorgenommen.

 

1454 sind bei diesem Rechtsstreit Vertreter von Burgberg („Hyhalom“) der Pleban Valentin, der Ortsrichter Joh. Wonner und die Geschworenen Nikolaus Rod und Johann Rod. Die werden aber durch den Hermannstädter Bürgermeister Oswald und von andern Geschworenen aus Hermannstadt unterstützt.

 

1468 Die Gemeinde Burgberg zahlt, wie andere Gemeinden des Hermannstädter Stuhles, die schuldigen Steuern an den Bürgermeister von Hermannstadt und wird dabei vertreten von „Martinus Spectus“, dann von dem Ortsrichter „Georg Gras“ und „Bartholomeus Gylg“.

 

1486 Grenzbegehung zwischen Gesäss, einer Adelsbesitzung der Gerendis, und Burgberg.

 

1508 Die Gemeinde erleidet nennenswerten Schaden durch Brand. Aus diesem Grund erhält sie Steuernachlass.

 

1509 Es wird erwähnt, dass die Gemeinde niedergebrannt worden ist und deswegen vom Hermannstädter Magistrat beim Woiwodalgericht Klage geführt wird.

 

1526 Es ist nachweisbar, dass der Ort zum Hermannstädter Kapitel gehört.

 

1534 Ein Vertrag zwischen Hermannstadt und den Vertretern von König Joh. Zapolya sieht vor, dass das von Zapolyatruppen besetzte Burgberg geräumt werden solle.

 

1559 Das Urteil der Sieben Stühle von 1377 im Hattertstreit mit Rothberg wird vom Hermannstädter Rat für ungültig erklärt.

 

1578 Zeugen sagen aus, dass vor etwa 30 Jahren der Adlige Peter Gerendi seinen in Burgberg befindlichen Grund und Hofstellenbesitz verkauft habe. Somit war der einstige Grefenbesitz verschwunden.

 

1681 Die Bewohner der Nachbargemeinde Gesäss hauen in den Wäldern von Burgberg junge Stämme ab.

 

1695 14 wüste Höfe sind vorhanden.

 

1700 Eine Kommission berichtet an den Hermannstädter Magistrat. „Burprich ist ein groß Dorf, Acker überflüssig, Wiesen Wachs auch ziemlich, Wald sowohl zu Bau- als Brennholz, eine Mühle mit einem Rad, Weinberge unnütze“.

 

1707 Kaiserliche Truppen treiben den Burgbergern das Vieh fort.

 

1727 Aus einem Bericht ergibt sich folgendes: noch sind die meisten Häuser aus Holz gebaut. Schafherden Hermannstädter Senatoren machen Flurschaden. Noch ist Grundbesitz im Überfluss vorhanden, so dass Hattertteile an Nachbargemeinden verpachtet werden.

Der Magistrat von Hermannstadt gibt dem George Grebchen die Bewilligung im Ort eine Bierbrauerei zu errichten.

 

1767 Die Gemeinde beklagt sich beim Gubernium über die Bewohner von Unter-Gesäss, dass diese Gewalttaten, Waldfrevel, Weidefrevel und sogar Totschläge verübt hätten.

 

1793 Der kath. Geistliche und Gelehrte Dr. Karl Eder besucht die Gemeinde und stellt fest, dass dort die Unfruchtbaren im üblen Ruf stehen. Er stellt fest, dass der Pfarrer 3 Zehntquarten erhält, das sind in guten Jahren 3000 Fruchthaufen. Dazu kommen noch 2 Fass Wein, doch ist der Wein schlecht. „Es wächst hier der schönste Waitzen“.

 

1796 Anlegung eines Gedenkbuches durch Pfarrer Andreas Meltzer. Das Gedenkbuch ist noch erhalten im Pfarrarchiv von Burgberg.

 

1808 Festlegung der Hattertgrenze zwischen Burgberg und Schalko, auf Grund gütlicher Vereinbarung.

 

Um 1810 wird hervorgehoben, dass die Jugend die Zuchtloseste des Kapitels sei.

 

1824 Die Gemeinde muss nach langen Prozess einen Teil ihrer Waldgebiete im „Branisch“ der Stadt Hermannstadt überlassen.

 

1834 I 28 Großbrand durch den ein Teil der Gemeinde eingeäschert wird. Der mündl. Überlieferung gemäß wurde der Ort von Bewohnern aus Untergesäss angezündet, weswegen die Burgberger als Vergeltung diesen Ort anzündeten. Daraus entstand ein Prozess, der etwa 20 Jahre dauerte.
Das Feuer wird „in der Berg Gasse an mehreren Orten eingelegt“. Es brennt in der Gasse die „Dillen“ genannt. In der Kirchgasse brennen die Scheunen und Schopfen nieder, „und die Leute alle ihr Viehfutter und
Kukurutz in den Coschären verloren haben“. Sogar Jungwald fing zu brennen an. „Die Zäune am Baffert sind alle in Flammen aufgegangen“.

 

1838 im Dorf wird „ein neues Notariatsquartier aufgebaut.“

 

1848 Herbst Während dem Revolutionskrieg gehen an Krankheiten als Landsturmmänner 5 Burgberger, „bessere kräftige Hauswirte“, zu Grunde.

 

1849 Zeitweilig kommen Kosaken und zeitweilig vorübergehend kaiserliche Reiterei in den Ort. Auch ungarische Truppen kommen nach Burgberg. Ungarische Beamte nehmen den Frauen Leinwandvorräte weg und geben ihnen dafür wertlose Banknoten.

 

1851 VII 3.-5. Ein Gewitter verursacht Überschwemmungen. Wasserfluten schwemmen die Brücken im Dorf und auf dem Hattert weg. Am folgenden Tag wiederholt sich solch ein Unwetter. Es ergeben sich Erdrutschungen. Ackerländer werden zerstört und auf Wiesenflächen steht Wasser. Ein Teil der Kirchenburgringmauer stürzt ein und die auf dem Berg neu gebaute Schule bekommt Risse.

 

1867 Man beginnt den 382 Joch großen Kirchenwald auszunützen und forstwirtschaftlich zu behandeln.

 

1876 Durch überreiche Regenfälle ergeben sich im Ort Überschwemmungen. Viel Viehfutter und Getreide verdirbt, Brücken werden fortgeschwemmt.

 

1879 VII 13 11 Häuser und 58 Scheunen mit eingeführtem Korn im östlich gelegenen Teil brennen ab. (44 sächsische und 14 rumänische Scheunen). Auch die gefüllte Pfarrscheune verbrennt.

 

1888 Der Pferdereichtum ist so bedeutend, dass auf jede evangelische Seele durchschnittlich ein Pferd kommt.

 

1890 12 sächsische und 51 rumänische Wohnhäuser und 103 sächsische und 27 rumänische Wirtschaftsgebäude brennen nieder.

Der Ortsverein des allgemeinen evangelischen Frauenvereins wird gegründet.

 

1893-1898 Der Besitz der Kirchengemeinde wird gelengtlich der Commasation bedeutend vermehrt. Es wird Grund gekauft und als Medemablösung werden von Gemeindegliedern Grundflächen von ehemaligen Medemländern abgetreten. Auch die politische Gemeinde macht Schenkungen an die Kirchengemeinde. Von derselben erhält die Kirchengemeinde 500 Joch Wald und 700 Joch Hutweide an der Grenze gegen Rothberg, Ziegental und Leschkirch. Der Pfarrgrund, Predigergrund, Lehrergrund, Organistengrund und Burghütergrund wird in einem Stück auf der „Hanfau“, „hinter dem Kapchen“ und im „krummen Acker“ kommassiert.

 

1907 Ein Gemeindesaal wird „auf den Dillen“ gebaut.

 

1924 Es treten Gemeindeglieder zu den Baptisten über. Ein Bethaus ist vorhanden. Einen eigenen Friedhof haben sie angelegt. 1955 sind noch etwa 30 Seelen sächsische Baptisten.

 

1932 Dem Pfarrer wird ein von allem - bis auf einen - Presbytern unterzeichneter Brief übergeben, dem gemäß hinfort der Pfarrer sich mit der Kongrua begnügen solle, und von jedem Wirt 2 Viertel Weizen bekommen soll. Den Lehrern aber sollte der Gehalt auf die Hälfte herabgesetzt werden. Das Presbyterium wird abgesetzt und ein Kirchenrat eingesetzt.

 

1933 „Durch unverantwortliche Hetzereien irreführt verweigert ein großer Teil der Gemeinde jede Abgabenleistung für Kirche und Schule.“ Eine von Forstwart Sonntag verfasste Beschwerde wird beim Bischof gegen den Pfarrer eingereicht. Der erschienene Dechant G. Kästner stellet die Haltlosigkeit der Beschuldigungen fest. Mit Schuljahresbeginn besuchen etwa 130 Kinder keine Schule. Man bemüht sich um die Errichtung einer deutschen Staatsschulklasse.

Im Schuljahr 1933/34 sind über 90 Kinder in einer deutschen Parallelklasse der Staatsschule eingeschrieben. Dies dauert jedoch nur 1 Jahr.

 

 

 

Namenserläuterung

Andreanum

 

 

Andreanum (Auch als „Goldener Freibrief“ bekannt) = Privileg des ungarischen Königs Andreas II. (1205 - 1235) von 1224 für die im 12. Jahrhundert eingewanderten Siebenbürger Sachsen.

Commasation

 

 

Commasation = Zusammenlegung der Grundstücke

Coschären

 

 

Coschären = Siebenbürgisch-Sächsisch für Maiskolbenspeicher. Schmaler, aus Holz und Holzlatten gebauter Speicher zum Trocknen und Aufbewahren von Maiskolben. Stammt vermutlich vom rumänischen Wort „cosar“ ab (man lese Koschar).

Gref

 

 

Gref = Die in der Ansiedlungszeit der Siebenbürger Sachsen mitgereisten Adeligen, die sog. „Grefen“ oder „Gräfen“ - auf Latein comites - waren die ersten Beamten der Verwaltungseinheiten. Davon leitet sich (mutmaßlich) der in der lateinischen Amtssprache gebrauchte Begriff comitatus ab, der gleichbedeutend ist mit Stuhl, also einer Gebietskörperschaft.

Gubernium

 

 

Gubernium (neulateinisch) = ist die politische Verwaltung eines Gouvernementsbezirkes

Hann

 

 

Hann = Ortsrichter oder auch Bürgermeister, "der Herr der Hann" genannt. Ist zum Teil auch noch heutzutage im Sprachgebrauch.

Hattert

 

 

Hattert = Siebenbürgisch-Sächsisch für Gemarkung

Joch

 

 

Joch (auch Jauchert) = traditionelles, seit der Antike bekanntes Flächenmaß. 1 österreichisches Katastraljoch ist 1600 Quadratklafter groß, in Quadratmetern etwa 5755 (etwas größer als ein halber Hektar).

Kukurutz

 

 

Kukurutz = Siebenbürgisch-Sächsisch für Mais

Medem

 

 

Medem = historische Abgabe auf die Erträge von Landstücken

Pleban

 

 

Pleban = Leutpriester, ein Geistlicher, der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten besetzte

Protonotar

 

 

Protonotar (Apostolischen Protonotar) = Notar des Papstes. Als Protonotar bezeichnet man sowohl bestimmte Prälaten der römischen Kurie als auch Träger eines hochrangigen päpstlichen Ehrentitels.

Stuhl

 

 

Stuhl = Die Sieben Stühle bezeichnen zum einen ein historisches Gebiet auf dem Königsboden in Siebenbürgen, zum anderen die offiziellen Verwaltungseinheiten der Nationsuniversität der Siebenbürger Sachsen vom 13. bis ins späte 19. Jahrhundert.